Aufnahmebedingungen Mutter und Kind Reha nach Brustkrebs „ggw"

  • Beantragung erfolgt bei der Krankenkasse
  • Rehabiliationsmaßnahme für Mutter und Kind nach §41, SGB V
  • Aufnahme erfolgt frühestens sechs Wochen bis sechs Monate nach Beendigung der Akuttherapie (OP, Chemotherapie, Bestrahlung)
  • Befund: Brustkrebserkrankung / Ersterkrankung / keine Fernmetastasen
  • Aufnahmealter der Kinder ab 3 bis 12 Jahre (Kinder von 12 - 14 Jahren und Geschwisterkinder unter drei Jahren nach Absprache)
  • „gemeinsam gesund werden" wird in Kooperation mit der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Campus Lübeck, unter der Schirmherrschaft von Professor Dr. med. Achim Rody durchgeführt.
  • Sie richtet sich nach den aktuellen ICF-Kontextfaktoren für die sozial- medizinische Begutachtung bei länger dauernder Beeinträchtigung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Patientin. Insbesondere wird hierbei der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt.
  • Jährlich können ca. 600 Mütter gemeinsam mit ihren Kindern an dieser Maßnahme teilnehmen.