Spendenmöglichkeiten

Geburtstags- und Familienfeiern
Geburtstags- und Familienfeiern

Was für eine schöne Geste, statt sich über die üblichen Geschenken zu freuen, bitten Sie um eine Spende für unsere Stiftung. Damit zeigen Sie und Ihre Gäste gemeinsam, dass Sie an andere Menschen denken - und tragen dazu bei, dass krebskranke Mütter und ihre Kinder weiterhin an unseren Projekten teilnehmen können.

Charity-Aktionen
Charity-Aktionen

Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt: Ein Wohltätigkeitslauf, eine Tombola oder ein Konzert; Engel basteln, stricken, backen – Charity-Aktionen zugunsten unserer Stiftung helfen uns auf vielfältige Weisen. Wir staunen immer wieder darüber, wie engagiert und kreativ unsere Stiftung unterstützt wird. 
Sie haben eine Idee? Kontaktieren Sie uns gerne:

Geldauflagen
Geldauflagen

Als Richter und Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, unsere Arbeit zu unterstützen. Mit der Zuweisung von Geldauflagen tragen Sie dazu bei, unsere Projekte langfristig zu sichern.

Die Stiftung ist eine wohltätige Einrichtung und erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.
• Wir sind bei vielen Oberlandesgerichten gelistet.
• Wir informieren umgehend über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
• Diskretion ist für uns oberstes Gebot.

Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeit detaillierter vor.
Tel: 0201- 507 511 70

Geldauflagen können nur über die nebenstehenden Konten eingezahlt werden. Die Stiftung kann dafür keine Spendenquittungen ausstellen. 

Unternehmensspende
Unternehmensspende

Viele Unternehmen möchten die Gesellschaft aktiv mitgestalten, indem sie sich sozial engagieren. Unsere Stiftung bietet Ihnen zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten, mit denen Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen können. Mit einer Spende, die selbstverständlich auch für eine projektgebundene Maßnahme oder eine konkrete Anschaffung getätigt werden kann, leisten Sie und Ihre Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag.

Testamentsspende
Testamentsspende

Über die eigene Endlichkeit nachzudenken und den Nachlass aktiv zu gestalten, kann ein befriedigendes Gefühl sein. Denn so können Sie auch über den Tod hinaus Gutes tun. In Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, sich nicht nur für die eigenen Kinder und Angehörigen einzusetzen. Sie können auch die Zukunft von Familien und Kindern, die durch eine Krebserkrankung betroffen sind, positiv beeinflussen.

Kondolenzspende
Kondolenzspende

Immer mehr Menschen bitten bei einer Beerdigung um eine Spende für einen guten Zweck, anstatt Blumen und Kränzen – manchmal spiegelt sich darin auch der Wunsch oder das Engagement des Verstorbenen wider.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn auch Sie sich in dieser schweren Zeit des Abschieds dazu entschließen, unsere Stiftung durch Ihre Spende zu unterstützen.

Projektgebundene Spenden
Projektgebundene Spenden

Sie können in unseren Projekten auch einzelne Therapiebausteine gezielt unterstützen, entweder durch einen monatlichen Beitrag oder über eine einmalige Spende.

Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten dazu persönlich vor.

Sachspenden
Sachspenden

Wir nehmen natürlich auch Sachmittelspenden entgegen. Bitte kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne darüber, was für unsere Projekte gerade sinnvoll ist und benötigt wird.

kontakt@rvfs.de

Spenden Sie ganz einfach, sicher und schnell über unser Onlinespendenformular.

Rexrodt von Fircks Stiftung

Deutsche Bank Düsseldorf
Konto 3253333, BLZ 300 700 10
IBAN DE22 3007 0010 0325 3333 00
BIC DEUTDEDDXXX

Stadtsparkasse Düsseldorf
Konto 1005740665, BLZ 300 501 10
IBAN DE04 3005 0110 1005 7406 65
BIC DUSSDEDDXXX

 

 

Die Rexrodt von Fircks Stiftung ist wegen mildtätiger Zwecke in der öffentlichen Förderung der Gesundheitspflege nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich mildtätigen und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A40 dient. Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 EStG. Abs. 1 auszustellen.