Aufnahmebedingungen Mutter-Kind-Kur nach Krebs „zsw"
- Beantragung erfolgt bei der Krankenkasse
- Präventionsmaßnahme für Mutter und Kind nach § 24, SGB V
- Aufnahme erfolgt frühestens sechs Monate nach Beendigung der Akuttherapien
- Aufnahmealter der Kinder von 3 - 15 Jahren (jüngere oder ältere Kinder nach Absprache)
- kann mehrmals beantragt werden
- Befund: alle Krebsdiagnosen