Aktuelles
A. Rexrodt von Fircks referiert in Berlin

A. Rexrodt von Fircks spricht in Koblenz

Hamburger Kita bastelt 200 Schutzengel

Kuschelige Unterstützung für unsere Stiftung…

Charity-Lauf der Anton-Rée-Schule war ein voller Erfolg

Hier gehts zum Archiv
Helfen » So können Sie helfen

So können Sie helfen

Als private Stiftung sind wir auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Insgesamt leben rund fünf Millionen krebskranke Menschen in Deutschland. Ungefähr 400.000 erkranken jährlich neu. Das bedeutet, alle anderthalb Minuten fällt diese Diagnose. Ca. 200.000 Kinder sind durch die Erkrankung eines Elternteils betroffen.

Bitte unterstützen Sie die Rexrodt von Fircks Stiftung, um folgende Leistungen für die einzelnen Projekte sicher zu stellen:

  • Spielzeug und Spielplatzgeräte
  • Einrichtung von Kinderspielzimmern
  • Gehälter/Honorare der Kinder- Jugend- Psychotherapeuten
  • Gehälter/Honorare der Erzieher
  • Therapien für die Kinder wie z.B. Zirkus-, Bauernhofprojekt, Tanztherapie
  • Begleitstudie zum Projekt "gemeinsam gesund werden"
  • Supervision der Behandlungsteams
  • Gesprächsgruppen "Heilsame Kommunikation in der Familie" für die Partner der Betroffenen
  • Betreuung der "Kinderpost" durch Kindertherapeuten
  • Fachvorträge während der Rehamaßnahme "gemeinsam gesund werden" von externen Referenten zu Themen wie Ernährung, Sport und Komplementärmedizin in der Krebs-Nachsorge

Bitte helfen Sie durch Ihre Spende!

Rexrodt von Fircks Stiftung
Spendenkonten:

Deutsche Bank Düsseldorf
Kto.-Nr.: 325 3333
BLZ: 300 700 10

Stadtsparkasse Düsseldorf
Kto.Nr. 1005740665
BLZ 30050110

... oder direkt online: Online-Spenden-Formular

 

Die Rexrodt von Fircks  Stiftung ist wegen mildtätiger Zwecke in der öffentlichen  Förderung der Gesundheitspflege nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich mildtätigen und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51  ff.  A40 dient. Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen im Sinne  von § 50 EStG.  Abs. 1 auszustellen. 

Bei spenden über € 200,00 erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Dafür geben Sie bitte auf Ihrem Überweisungsträger Ihre vollständige Postanschrift an.

Bei Spenden unter € 200,00 erkennt das Finanzamt eine Kopie Ihres Kontoauszuges als Spendenbeleg an.

Spendemöglichkeiten

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

©2007-2011 Rexrodt von Fircks Stiftung | Wir über uns | Kontakt | Impressum
Werden Sie Pate!
 
Jetzt!